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Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung
Das Wort Finanzierung stammt von
dem französischen Wort "finance" ab, was so viel wie Geldmittel oder Zahlungen
bedeutet. Unter
Baufinanzierung versteht man allgemein die Bereitstellung von finanziellen
Mitteln für die Verwirklichung eines bestimmten Vorhabens zur Errichtung oder
zum Zusammenfügen eines Gebäudes oder einer sonstigen baulichen Anlage. Dazu
zählen z.B. die Errichtung eines Eigenheimes bei einer privaten Baufinanzierung
oder die Bereitstellung finanzieller Mittel für öffentliche oder gewerbliche
Bauten.
Eine Baufinanzierung kann durch Eigenmittel bzw. Eigenkapital und oder durch
Fremdkapital erfolgen. Ein Baukredit ist eine Art der Fremdfinanzierung eines
Bauvorhabens. Baukredite können in Form eines Darlehens gewährt werden.
Darlehensgeber sind in der Regel Banken, Bausparkassen oder
Versicherungsgesellschaften. Auch von staatlichen Fördereinrichtungen werden
Baukredite vergeben. Baukredite sind in der Regel zweckgebunden, das heißt, die
zur Verfügung gestellten Geldmittel dürfen nicht zweckentfremdet ausgegeben
werden.
Bauzinsen:
Unter einem Bauzins versteht man den Preis für das zur Verfügung gestellte
Baugeld. Die Höhe der Bauzinsen unterliegt der allgemeinen
Zinsentwicklung, die je nach Konjunkturlage unterschiedlich ist. Die
Zinssätze der verschiedenen Kreditinstitute weichen mitunter stark voneinander
ab. Bei der Zinsberechnung sollte man nicht nur den Nominalzins sondern auch
alle anderen Kosten des Kredits mit einbeziehen. Um den günstigsten Zinssatz zu
ermitteln, ist es vorteilhaft auf einen Baufinanzierungsrechner, der im Internet
angeboten wird, zurückzugreifen. Dieser erleichtert den Bauherren die Suche nach
dem günstigsten Bauzins enorm, da ein schneller und objektiver Vergleich der
Zinsangebote möglich ist.
Immobilienfinanzierung:
Bei der Immobilienfinanzierung handelt es sich um die Bereitstellung von
finanziellen Mitteln zum Kauf eines unbeweglichen Gutes, wie eines unbebauten
Grundstückes oder eines Gebäudes mit dazugehörigem Grundstück oder einer
Eigentumswohnung.
Absicherung von Baukrediten und Immobilienkrediten
Für die Vergabe eines Immobilienkredits oder eines Baukredits verlangt der
Darlehensgeber eine Sicherheit. Dazu wird in der Regel das Grundstück oder
Wohnungseigentum mit einer Hypothek belastet. Die Hypothek gehört neben der
Grundschuld zu den Grundpfandrechten. Die Hypothek ist rechtlich mit der
Existenz einer Geldforderung gegenüber dem Schuldner untrennbar verbunden. Bei
der Grundschuld ist keine Verknüpfung mit der Geldforderung gegeben. Hypothek
und Grundschuld stellen Rechte zur Verwertung einer dinglichen Sache dar. Der
Schuldner hat an den Gläubiger für die Hypothek ein Entgelt zu zahlen, den
Hypothekenzins. Beim Hypothekenzins handelt es sich um einen dinglichen Zins, da
er aus der Hypothek resultiert.
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